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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ESG Solution GmbH
Präambel: Ihr Vertrauen – Unsere Mission

Als Ihr verlässlicher und fest in der Region Berlin/Brandenburg verwurzelter Sicherheitspartner definiert die ESG Solution GmbH den Standard moderner Sicherheit neu. Wir kombinieren familiäre Werte und blitzschnelle Einsatzbereitschaft mit innovativen, maßgeschneiderten 360°-Sicherheitslösungen. Ob anspruchsvoller Objektschutz, komplexe Baustellenabsicherung oder ganzheitliches Risikomanagement: Wir vereinen hochqualifiziertes Personal und modernste Überwachungstechnik zu einem effizienten, skalierbaren Sicherheitsnetz. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden das transparente, faire und rechtssichere Fundament unserer vertrauensvollen Partnerschaft – damit Sie sich mit einem absolut sicheren Gefühl auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Wir schützen, was Ihnen wichtig ist.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, Verträge und Dienstleistungen zwischen der ESG Solution GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „wir“) und dem Auftraggeber. (2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.

§ 2 Art und Umfang der Dienstleistungen

(1) Die ESG Solution GmbH erbringt Dienstleistungen im Bereich des Wach- und Sicherheitsgewerbes gemäß § 34a GewO. Hierzu gehören insbesondere Objekt- und Werkschutz, Baustellenbewachung, Veranstaltungssicherheit, Personenschutz, Empfangsdienste, Ladendetektive sowie Brandschutz- und Consulting-Dienstleistungen. (2) Die Art und der genaue Umfang der Dienstleistung (inklusive des Einsatzes von Personal, Sensorik und Alarmaufschaltung) werden im jeweiligen individuellen Bewachungsvertrag oder Leistungsverzeichnis detailliert und maßgeschneidert festgelegt. (3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen in Absprache mit dem Auftraggeber modernste Sicherheitstechnik und bei Bedarf sorgfältig ausgewählte, zertifizierte Subunternehmer einzusetzen, um eine lückenlose 360°-Sicherheit zu gewährleisten.

§ 3 Ausführung der Dienstleistung & Weisungsrecht

(1) Das eingesetzte Sicherheitspersonal der ESG Solution GmbH ist professionell geschult, sicherheitsüberprüft und tritt im Dienst – sofern nicht diskrete Einsätze (z. B. Personenschutz oder Ladendetektive) vereinbart sind – in offizieller Dienstkleidung auf. (2) Das eingesetzte Personal unterliegt ausschließlich den arbeitsrechtlichen und fachlichen Weisungen des Auftragnehmers (ESG Solution GmbH). Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern des Auftragnehmers direkte arbeitsvertragliche Weisungen zu erteilen. Außerordentliche Weisungen, die über den vertraglichen Rahmen hinausgehen, bedürfen zwingend der vorherigen Abstimmung mit der Einsatzleitung der ESG Solution GmbH.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, der ESG Solution GmbH alle für die reibungslose Ausführung der Sicherheitsdienstleistung notwendigen Informationen, Pläne, Schlüssel und Zugangsberechtigungen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. (2) Der Auftraggeber hat auf mögliche besondere Gefahren, betriebliche Besonderheiten und regulatorische Anforderungen (Compliance) am Einsatzort unaufgefordert und rechtzeitig hinzuweisen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot oder Bewachungsvertrag. (2) Rechnungen der ESG Solution GmbH sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. (3) Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen und die Sicherheitsdienstleistung nach vorheriger schriftlicher Ankündigung bis zum Zahlungseingang temporär einzustellen, ohne dass der Vergütungsanspruch erlischt.

§ 6 Haftung und Haftungsbegrenzung

(1) Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch das Personal oder die Technik der ESG Solution GmbH bei der Ausführung der Dienstleistungen verursacht werden, haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. (2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. (3) Eine Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. (4) Zur Absicherung aller Haftungsrisiken unterhält die ESG Solution GmbH eine weitreichende Berufshaftpflichtversicherung bei der NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG mit europaweitem Geltungsraum. (5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, eventuelle Haftpflichtansprüche unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach dem Schadensereignis bzw. nach Kenntnisnahme, der ESG Solution GmbH schriftlich anzuzeigen.

§ 7 Abwerbeverbot

Dem Auftraggeber ist es untersagt, Mitarbeiter der ESG Solution GmbH während der Laufzeit des Vertrages sowie bis zu 12 Monate nach dessen Beendigung abzuwerben, selbst zu beschäftigen oder über Dritte zu beschäftigen. Bei Zuwiderhandlung wird eine branchenübliche Vertragsstrafe fällig, deren Höhe vom Auftragnehmer nach billigem Ermessen festgesetzt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden kann.

§ 8 Vertraulichkeit, Datenschutz & IT-Sicherheit

(1) Als Dienstleister für sensible und kritische Infrastrukturen verpflichten wir uns zu höchster Diskretion. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Interna streng vertraulich zu behandeln. (2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt streng nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Details zur Datenverarbeitung sind in unserer auf der Website einsehbaren Datenschutzerklärung geregelt. (3) Werden Überwachungskameras oder IT-Sicherheitssysteme eingesetzt, verpflichtet sich der Auftraggeber, für die Einhaltung der rechtlichen (insbesondere datenschutzrechtlichen) Rahmenbedingungen vor Ort (z. B. durch das Anbringen von Hinweisschildern) Sorge zu tragen, sofern dies vertraglich nicht explizit an die ESG Solution GmbH übertragen wurde.

§ 9 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen ergeben sich verbindlich aus dem jeweiligen individuellen Bewachungsvertrag. (2) Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für die ESG Solution GmbH liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung in erheblichen Rückstand (mehr als 2 Monate) gerät oder wesentliche vertragliche Mitwirkungspflichten wiederholt verletzt.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der ESG Solution GmbH (Amtsgericht Berlin Charlottenburg), sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. (2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Juni 2026 ESG Solution GmbH